Neue Leitlinien zur Migräneprophylaxe: Was Physiotherapeuten wissen müssen
Die American Academy of Neurology und die American Headache Society haben eine aktualisierte Leitlinie zur medikamentösen Migräneprophylaxe bei Erwachsenen veröffentlicht.

Danach sollen Ärztinnen und Ärzte eine vorbeugende Behandlung anbieten, sobald vier oder mehr Migränetage pro Monat auftreten oder die Anfälle Arbeit und Alltag erheblich beeinträchtigen. Für die aufsuchende Physiotherapie ist diese Schwelle relevant, weil ein nennenswerter Anteil der Hausbesuchspatienten genau in dieses Profil fällt.
Was die Leitlinie konkret festlegt
Die Empfehlung unterscheidet weiterhin zwischen Akutbehandlung und Prophylaxe. Prophylaxe bedeutet regelmäßige Einnahme oder Anwendung mit dem Ziel, Häufigkeit und Schwere der Attacken zu senken. Die Indikation zur Prophylaxe besteht laut Leitlinie bei vier oder mehr Migränetagen pro Monat, bei vier oder mehr mittelschweren bis schweren Kopfschmerztagen pro Monat oder bei deutlicher Einschränkung der täglichen Aktivitäten.
Die Wirkstoffpalette ist ausdrücklich breit aufgestellt. Einige Präparate wurden ursprünglich für andere Indikationen wie Depression oder Hypertonie entwickelt. Andere wurden gezielt zur Migräneprophylaxe zugelassen. Auch die Applikationsformen variieren: tägliche Tabletten stehen monatlichen oder vierteljährlichen Injektionen gegenüber. Die Auswahl soll laut Leitlinie gemeinsam mit dem Patienten erfolgen, unter Abwägung von Wirksamkeit, Nebenwirkungen, Kosten, Versorgungssituation und persönlichen Zielen. Eine partizipative Entscheidungsfindung wird ausdrücklich empfohlen.
Bedeutung für die Hausbesuchspraxis
Migräne ist keine besonders starke Kopfschmerzvariante, sondern eine chronische neurologische Erkrankung. Diese Einordnung ist für die therapeutische Arbeit entscheidend. Patientinnen und Patienten berichten im Hausbesuch oft erst auf konkrete Nachfrage über Übelkeit, Licht- und Geräuschempfindlichkeit, Schwindel oder vorübergehende kognitive Einschränkungen.
Die Verlaufsdokumentation sollte Migränetage und migränebedingte Funktionseinschränkungen als eigenständiges Feld führen. Diese Daten liefern der verordnenden Praxis die nötige Grundlage für die Indikationsstellung zur Prophylaxe. Wer bereits vier oder mehr Migränetage pro Monat dokumentiert, schafft eine belastbare Diskussionsbasis mit Hausarzt oder Neurologe.
To-do für den Praxisalltag
1. Migränefrequenz und Auslöser aktiv in die Anamnese aufnehmen, nicht nur auf spontane Schilderung warten.
2. Migränetage, Schweregrad und Alltagseinschränkungen als eigene Dokumentationsposition führen.
3. Patientinnen und Patienten mit dokumentierter Häufung gezielt auf ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt hinweisen und dabei klare Zahlen mitgeben.
4. Bei ärztlicher Rückfrage die Frequenz, die Dauer der Attacken und die konkrete Beeinträchtigung im Alltag sauber aufbereiten.
Die Leitlinie ersetzt keine physiotherapeutische Diagnostik. Sie verschiebt aber die Schwelle, ab der eine medikamentöse Prophylaxe aktiv angeboten werden soll. Das verändert die Rolle der aufsuchenden Therapie: Weg vom reinen Behandeln der Begleitsymptome, hin zum konsequenten Dokumentieren und gezielten Weiterleiten.