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Mobile Physiotherapie bei Migräne: Versorgungslücken in München gezielt schließen

opfschmerz-Tag 2026: Versorgungslücken im ambulanten Sektor…

Mobile Physiotherapie bei Migräne: Versorgungslücken in München gezielt schließen

Wie MeinBezirk.at zum Europäischen Kopfschmerz- und Migränetag am 12. September 2026 berichtet, fordern Initiativen eine verstärkte interprofessionelle Zusammenarbeit und eine frühzeitige Diagnose primärer Kopfschmerzerkrankungen. Ziel der Initiativen ist es, Betroffenen besseren Zugang zu multimodalen Therapie- und Beratungsangeboten zu verschaffen. Für Hausbesuchspraxen in München ist das mehr als ein Aktionstag – es ist ein konkreter Hinweis auf einen Versorgungsbedarf, der in der Regelversorgung häufig untergeht und sich im mobilen Setting besonders deutlich zeigt.

Welche Patienten aufsuchend erreicht werden

Patienten mit chronischen Kopfschmerzen oder Migräne sind in der Heilmittelversorgung nach SGB V keine Randgruppe. Mobile Physiotherapie wird vor allem relevant, wenn ärztlich verordnete Physiotherapie als Teil eines multimodalen Konzepts erfolgt – etwa bei ausgeprägter Schonhaltung während längerer Migräneattacken oder bei begleitender Nacken- und Schultersymptomatik. Die Verordnung läuft über den Heilmittelkatalog, im Regelfall als Maßnahme der Physiotherapie. Welche Heilmittel im konkreten Fall abrechnungsfähig sind, richtet sich nach der Diagnose, der Leitsymptomatik und dem festgelegten Therapieziel.

Worauf die Praxisleitung achten sollte

  • Diagnose auf dem Rezept: Primäre Kopfschmerzerkrankungen wie Migräne oder Spannungskopfschmerz sind von ärztlicher Seite eindeutig zu kodieren. Nur mit nachvollziehbarer Diagnose bleibt die Verordnung im Regelfall anerkannt und die Wirtschaftlichkeitsprüfung tragfähig.
  • Leitsymptomatik und Therapieziel: Beide Angaben sind Pflichtbestandteil jeder Heilmittelverordnung. Sie sollten mit dem verordnenden Arzt vor Beginn der mobilen Behandlung abgestimmt sein, etwa über einen kurzen Therapiebericht nach den ersten Einheiten.
  • Hausbesuchszuschlag: Ist die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen nicht in der Lage, die Praxis aufzusuchen, ist der Hausbesuch gemäß den Kassenvorgaben als Wegegeld oder Pauschale gesondert abrechnungsfähig. Die medizinische Begründung gehört in die Patientenakte.
  • Dokumentation: Jede Sitzung enthält Datum, Dauer, Inhalt und dokumentierte Reaktion des Patienten. Gerade bei chronischen Verläufen entscheidet die Dokumentation über die Verlängerung der Verordnung und über die Nachvollziehbarkeit im Prüfverfahren.

To-do für die kommenden zwei Wochen

1. Alle aktuell laufenden Verordnungen mit Kopfschmerz- oder Migräne-Diagnose auf Vollständigkeit prüfen: Diagnose, Leitsymptomatik, Therapieziel und Hausbesuchsbegründung.

2. Offene Rückfragen mit den behandelnden Neurologen und Hausärzten klären, bevor die Folgerezepte ausgestellt werden.

3. Die eigene Leistungsdokumentation auf Nachvollziehbarkeit kontrollieren – Stichworte reichen im Prüfverfahren nicht aus.

4. Wer regelmäßig Hausbesuche bei Migräne-Patienten durchführt, sollte das beim nächsten Netzwerktreffen mit ärztlichen Partnern aktiv kommunizieren. Der Aktionstag am 12. September liefert dafür einen konkreten Anlass und erhöht die Aufmerksamkeit auf Seiten der verordnenden Stellen.