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Meldung

Digitale Herzrehabilitation: Eine sinnvolle Ergänzung für die mobile Physiotherapie

3.112 Patientinnen und Patienten, 23 schwedische Zentren und ein 15-monatiger Interventionszeitraum: Das sind die Eckdaten der Remote-Exercise-SWEDEHEART-Studie, deren Ergebnisse am 29. August 2026 auf dem ESC-Kongress in München vorgestellt wurden.

Digitale Herzrehabilitation: Eine sinnvolle Ergänzung für die mobile Physiotherapie

Was die SWEDEHEART-Daten für Hausbesuche bedeuten

Wer in der aufsuchenden Physiotherapie in München über zusätzliche Versorgungspfade nachdenkt, sollte diese Studie kennen – sie liefert die bisher belastbarste Aussage zur Frage, ob videogestütztes Training unter ärztlicher Aufsicht die Zentrumsrehabilitation sinnvoll ergänzen kann. Für die Praxisleitung relevant ist weniger der sportmedizinische Aspekt als die Frage, ob dieses Modell in den bestehenden Heilmittelkatalog und das Genehmigungsverfahren der Krankenkassen passt.

Studienergebnisse im Detail

Die Studienleitung um Professorin Maria Bäck von der Universitätsklinik Sahlgrenska prüfte das Modell als cluster-randomisierte Crossover-Studie mit Patientinnen und Patienten im Alter von 18 bis 79 Jahren nach Typ-1-Myokardinfarkt. In den Interventionsperioden konnten die Teilnehmenden zwischen zentrumsbasiertem Training, vollständig remote durchgeführtem Training in Echtzeit-Videogruppen oder einer Kombination wählen. In den Kontrollperioden stand ausschließlich Zentrumstraining zur Verfügung.

Die zentralen Zahlen: Der Anteil der Personen, die das vollständige Übungsprogramm abschlossen, lag in beiden Perioden nahezu identisch (13,8 Prozent Interventionsperiode, 13,6 Prozent Kontrollperiode). Die mittlere Anzahl absolvierter Trainingseinheiten unterschied sich nicht signifikant. Beide Gruppen steigerten ihre körperliche Leistungsfähigkeit, ebenfalls ohne relevanten Unterschied. Sobald Remote-Training verfügbar war, nutzten es die Teilnehmenden tatsächlich: Rund 38 Prozent aller dokumentierten Einheiten wurden in den Interventionsperioden remote absolviert, 62 Prozent im Zentrum.

Die Studienleitung betont ausdrücklich, dass es sich um eine Ergänzung handelt, nicht um einen Ersatz für die zentrumsbasierte Rehabilitation. Die ESC-Leitlinien zur kardiologischen Rehabilitation empfehlen Bewegungstherapie nach Myokardinfarkt unverändert als Standard. Dass nur etwa 15 Prozent der infrage kommenden Patientinnen und Patienten in Europa ein überwachtes Zentrumsprogramm tatsächlich abschließen, ist der Hintergrund, vor dem die Studie durchgeführt wurde.

Was bleibt unverändert – und was zu prüfen ist

Für die mobile Physiotherapie in München ergeben sich aus den Daten drei konkrete Punkte, die die Praxisleitung prüfen sollte:

  • Verordnungsfähigkeit: Bewegungstherapeutische Leistungen in der kardiologischen Rehabilitation sind weiterhin über den Heilmittelkatalog und die geltenden Regelfallregelungen des SGB V abzuwickeln. Eine videogestützte Einzelsitzung als Hausbesuchsersatz ist aktuell kein eigenständiger Heilmittelposition. Wer ein solches Modell anbietet, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Krankenkasse als Modellvorhaben nach § 63 SGB V oder eine Ergänzung des Behandlungsvertrags als Selbstzahlerleistung.
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Eine parallele Abrechnung von zentrumsbasiertem und remote durchgeführtem Training gegenüber derselben Krankenkasse ist nur dann unkritisch, wenn die Leistungspositionen sauber getrennt dokumentiert werden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit der Abrechnungsstelle.
  • Aufsicht und Haftung: Die Studie setzt voraus, dass eine Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut in Echtzeit supervidiert. Wer in München aufsuchend arbeitet, muss klären, ob diese Aufsicht im häuslichen Setting durch dieselbe Fachkraft wie beim Hausbesuch oder durch eine angestellte Kraft in der Praxis erfolgt – und ob die Haftpflichtversicherung diese Konstellation abdeckt.

To-do für die Praxis

Die Praxisleitung dokumentiert ab sofort bei jeder kardiologischen Verordnung, ob die Patientin oder der Patient das Zentrumsprogramm tatsächlich erreicht hat. Ist die Teilnahme unter 15 Prozent, liegt eine Konstellation vor, in der die SWEDEHEART-Daten den Antrag auf ein Modellvorhaben nach § 63 SGB V stützen können. Vor Vertragsabschluss mit einem Telemedizin-Anbieter sind Heilmittelposition, Aufsichtsstruktur und Haftungsübergang schriftlich zu fixieren.